ÖREB-Kataster

ÖREB-Kataster

ÖREB-Kataster

Beschreibung

Neben den klassischen Daten der amtlichen Vermessung, benötigen Nutzende vermehrt Daten zu allen raumbezogenen Rechtsverhältnisse. Die privat-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind im Grundbuch inkl. der amtliche Vermessung festgelegt. Für die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (Raumplanung, Umwelt usw.) wurde der ÖREB-Kataster geschaffen. Seit Oktober 2007 verlangen das Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) und die Verordnung vom 2. September 2009 über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) von den Kantonen den Aufbau eines schweizweiten harmonisierten Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster). Dieser gibt über die wichtigsten ÖREB-Themen zentral, einheitlich aktuell und verbindlich Auskunft.

Voraussetzungen

Kenntnisse über die Daten der amtlichen Vermessung, GIS-Basiskenntnisse und Interlis sind empfohlen.

Ziel

  • Geoinformationsgesetz und ÖREB-Fachgesetzgebung kennen lernen
  • Eigentumsbeschränkungen beschreiben
  • Ziele Raumkataster, Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen erläutern
  • Konzeption und Implementierung von ÖREB-Kataster verstehen

Inhalt

  • Eigentumsbeschränkungen (öffentlich-rechtlich / privat-rechtlich)
  • Bedürfnisse der Kunden
  • Vision ÖREB-Kataster
  • Raumkataster, Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
  • Vorgaben im Geoinformationsgesetz, laufende Studien
  • Notwendige Arbeiten auf Bundes- und Kantonsstufe
  • Technisches Konzept des Projekts ÖREB-Kataster
  • Unterschied zwischen ÖREB-Kataster und Geoinformationssystemen
  • Modelle, Schnittstellen, Komponenten
  • Architektur
  • Tipps und Tricks beim Erfassen
  • Beispiele
  • Ausblick

Unterrichtszeit

16 (2 Tage)

Kurskosten

CHF 500.-

Modulprüfung Lehrgang Geomatiktechnik

  • Eine A4-Seite als Zusammenfassung
  • Gesetzessammlung (GEOIG, GEOIV, ÖREBKV, KGeoIG ZH, KGeoIV ZH, KÖREBKV ZH) welche am ÖREB-Kataster Kurs abgegeben wurden ohne Handnotizen in der Gesetzessammlung.