Bundesbeiträge zur Vorbereitung eidg. Fachausweis
Der Bundesrat hat am 15.09.2017 die Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV) und die entsprechende Inkraftsetzung ab Januar 2018 beschlossen. Absolvierende von Modulen ab 2017, die sich auf die eidgenössische Fachausweisprüfung vorbereiten, werden vom Bund direkt finanziell unterstützt.
Der Antrag zur Auszahlung wird nach der Abschlussprüfung beim Bund (SBFI) eingereicht. In Ausnahmefällen (Bundessteuer < CHF 88.-) kann die Auszahlung schon während der Ausbildung beantragt werden.
Zum Antrag müssen alle Modulrechnungen, Zahlungsbestätigungen (Bankauszüge) und die Prüfungsverfügung beigelegt werden. Es gilt daher unbedingt diese Unterlagen zu sammeln.
Nachträgliche Zahlungsbestätigungen von Modulen, ziehen einen administrativen Aufwand nach sich, den wir den Antragsstellenden weiterverrechnen müssen.
Erklärungen zum genauen Ablauf